Aktuell in Bremen und Umgebung
Verklebte Türschlösser sind alles andere als ein Scherz und - neben dem Ärger - auch mit Kosten verbunden.
Sie können Vorsorge treffen:
Dieses Schloss-Pflege-Spray verhindert bei regelmäßiger Anwendung*, daß sich Sekundenkleber im Schließ-Zylinder festsetzen kann. Sie erhalten es in unserem Geschäft in Bremen, Bismarckstr. 10 oder in HB-Hastedt, Föhrenstr. 2 für
24,80 €
oder per Post (bitte bestellen Sie mit Angabe der Lieferadresse per
eMail info@bremer-schluessel-center.de) für
27,00 €
*Vor Gebrauch schütteln; das Spray innen und außen in den Zylinder ca. alle drei Monate einsprühen und danach das Schloß mehrmals öffnen und schließen.
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Wenn Sie bereits betroffen sind und die Investition in einen neuen Zylinder scheuen:
Sekundenkleber sind gegen die üblichen Lösemittel weitestgehend resistent. Erschwerend kommt bei Türschlössern noch hinzu, dass Sekundenkleber sehr dünnflüssig sind und so auch in kleinste Spalten vordringen und zu intensiven Verklebungen führen. Lösemittel gelangen dann folglich nicht mehr zu den Verklebungen. Die einzige Methode, verklebte Schlösser wieder gängig zu machen, besteht in einer Wärmebehandlung. Dazu müssen allerdings die Schlösser ausgebaut werden. Anschließend das Schloss in einem Backofen ca. 10 min auf etwa 250 Grad Celsius erhitzen. Falls sich das Schloss danach noch nicht auseinanderbauen lässt, diese Prozedur noch einmal wiederholen. Danach das Schloss auseinanderbauen und die Kleinteile in einem Lösemittelbad aus Aceton von den Klebstoffresten reinigen. Vor dem Zusammenbau muss das Schloss evt. wieder geölt/geschmiert werden. U.U. können empfindliche Teile, z.B. enthaltene Kunststoffteile, durch diese Behandlung beschädigt werden. Eine Garantie auf diese Methode ist daher leider nicht möglich, wir empfehlen - zu Ihrer Sicherheit - den Einbau eines neuen Zylinders. Sie können den Zylinder natürlich auch zur Reparatur zum Hersteller schicken - meist übersteigt der Preis der aufwändigen Reparatur aber den Preis für den Einbau eines neuen Zylinders.
Wenn Sie Mieter sind, ist folgende Meldung der “RPonline” von 2002 vielleicht nützlich:
AG Siegburg 9 C 146/02
Türschloss verklebt - Vermieter haftet für Scherz
Fürth (rpo). Vermieter müssen auch für Mängel an der Wohnung haften, die unbekannte Dritte verursacht haben. So musste ein Vermieter die Kosten für ein verklebtes Türschloss übernehmen.Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Siegburg hervor, wie die Quelle Bausparkasse berichtet (Az. 9 C 146/02). In dem Fall war das Türschloss einer Mieterin so mit Klebstoff verklebt, dass die Wohnungstür nicht mehr mit dem Schlüssel geöffnet werden konnte. Der Streich eines Unbekannten kam den Vermieter, der sich weigerte tätig zu werden, teuer: Die Mieterin rief den Schlüsselnotdienst. Die Kosten in Höhe von 100 Euro verlangte sie vom Vermieter.
Das Amtsgericht Siegburg gab ihr Recht. Auch ein verklebtes Türschloss gelte als Wohnungsmangel. Der Vermieter sei zur Instandhaltung oder Reparatur verpflichtet. Weigere er sich, könne der Mieter die Handwerker selbst beauftragen und verlangen, die Kosten vom Vermieter ersetzt zu bekommen.
Das Urteil können Sie hier abfrufen.





0421-6999909