Bremer Schlüssel Center

► Unser Handwerksbetrieb wird empfohlen von der Bremer Polizei

Unser Versprechen:

Wir öffnen Ihre Tür schnell, möglichst zerstörungsfrei und zu einem festen Inklusivpreis. Sie wissen also vorher, was eine Türnotöffnung kosten wird und erleben hinterher keine bösen Überraschungen. Wir berechnen Ihnen im Raum Bremen einen Festpreis, also keine An- oder Abfahrtskosten, keine Monteurslöhne, keine Wochenend-Aufschläge und keine sonstigen Spesen. Wir sind ein günstiger Schlüsselservice mit Sitz (und Zweigstellen) in Bremen und kommen nicht von weither, um Sie in Ihrer Notsituation abzuzocken.

Hand drauf -

Ihr ABBS Schlüsseldienst Bremen

Festpreis TürnotöffnungABBS Schlüsselnotdienst

Mehr zum Service Notöffnungen zum Festpreis erfahren Sie hier

Hier hören Sie einen Beitrag von Radio NRJ Bremen zum Thema Wohnungseinbrüche vom 18.11.08

Hier sehen Sie einen Beitrag von CenterTV Bremen zum Thema Schlüsseldienste vom 15.07.10

Unsere Konkurrenten halten meist mit ihren Preisen hinterm Berg: Sie werden kaum einen Dienst finden, der Ihnen bereits im Vorfeld klipp und klar die Kosten einer Türnotöffnung nennt. Das hat seine Gründe: Entweder handelt es sich um bundesweit operierende Firmen, deren Personal meist von außerhalb anreist, oder es geht darum, durch die unkalkulierbare Dauer des Einsatzes die Preise hochzuschrauben. In beiden Fällen zahlen Sie drauf - und häufig nicht zu knapp. Bedenken Sie das bitte, bevor Sie sich in Ihrer Not leichtfertig entscheiden.

Übrigens: Der ABBS Schlüsseldienst Bremen ist aufgenommener Handwerksbetrieb im aktuellen Errichternachweis „Mechanische Sicherungseinrichtungen” des Landeskriminalamtes Bremen (28207, Schlüsselservice Thorsten Menken). Unsere Empfehlung: Informieren Sie sich über Einbruchschutz kompetent, kostenlos und neutral bei einer (kriminal)polizeilichen Beratungsstelle.

1 Kommentar

  1. admin:

    Sie haben uns ja nun gefunden und sollten unsere Notdienst-Telefonnummer notieren oder diese Seite bookmarken. Falls Sie doch einmal Tipps im Umgang mit Schlüssel- und anderen Handwerksnotdiensten benötigen, haben wir hier etwas aus der ZDF-Wiso-Redaktion für Sie zusammengetragen:

    [Zitat]
    Wer am Wochenende vor verschlossener Tür steht und einen Schlüsseldienst zu Hilfe holen muss, kann schnell 400 Euro los sein. Doch auch für Notdienste gibt es klare Grenzen, wie viel kassiert werden darf und für welche Art von Leistungen. Viele Notdienste sind nicht tarifvertraglich an bestimmte Stundenlöhne gebunden und nutzen so bei ihrer Preisgestaltung jeden Spielraum. Aber Verbraucher sind unseriösen Handwerkern nicht hilflos ausgeliefert. Um böse Überraschungen und Streit zu vermeiden, sollte man sich vorab über seine Rechte informieren.
    Preise vergleichen
    Wer einen Notdienst sucht, sollte Angebote von mehreren Anbietern einholen und die Preise vergleichen. Für eine spätere gerichtliche Auseinandersetzung ist es vorteilhaft, wenn ein Zeuge das Telefonat mitgehört hat. Man sollte beim Gespräch nach dem Namen der Firma oder des Unternehmens und des Gesprächspartners fragen.
    Es ist wichtig, zu erfahren, von wo sich die Handwerker auf den Weg machen und wie hoch der Endpreis ausfallen wird. Es ist besser, auf einen Dienst in der Nähe zurückzugreifen. Das vermindert die Kosten für die Anfahrt.
    Vorsicht vor überhöhten Fahrtkosten
    Wenn man einen Notdienst unter der örtlichen Fernsprechnummer anwählt, dürfen auch nur die An- und Abfahrt innerhalb der Ortsgrenzen berechnet werden. Darüber hinausgehende Beträge müssen nicht gezahlt werden. Dies entschied das Landgericht Duisburg in einem Urteil vom 05.06.1990 (Aktenzeichen: 3 C 125/89).
    WISO-Tipp
    Vereinbaren Sie möglichst einen Festpreis für die voraussichtlichen Arbeiten.

    Bereits im Vorfeld sollte man ausdrücklich klären, welche Arbeiten erledigt werden sollen und welche nicht: Wenn die Tür nur zugefallen, aber nicht verschlossen ist, kann sie meistens mittels eines Drahtes (”Drahtöffnung”) geöffnet werden. Es ist verdächtig, wenn der Monteur das ablehnt.
    WISO-Tipp
    Nach einer neuen Verordnung (BGB-Info-Verordnung) kann ein Verbraucher einen telefonisch erteilten Auftrag ohne Begründung widerrufen.

    Meist reicht die Türöffnung mit Draht
    In 90 Prozent der Fälle ist die Tür nur ins Schloss gefallen - und nicht etwa abgeschlossen. Das bedeutet, dass der Monteur die Haustür relativ einfach öffnen kann. Die Höhe der Kosten unterscheidet sich nur in der Tageszeit, zu der der Schlüsseldienst gerufen wird.
    Der normale Tarif an Werktagen zwischen acht und 18 Uhr beträgt durchschnittlich 45,60 Euro. Zu Nachtzeiten dagegen, also zwischen 18 und acht Uhr kommt ein Aufschlag von 50 Prozent dazu. Somit kostet das Öffnen 68,40 Euro. Dieser Preis gilt auch an Samstagen zwischen acht und 22 Uhr.
    100 Prozent mehr am Wochenende
    Samstag Nacht, also zwischen 22 Uhr und Mitternacht, kommt ein Aufschlag von 100 Prozent auf den Normaltarif. Folglich kann der Schlüsseldienst durchschnittlich 91,20 Euro verlangen. Dieser Aufpreis gilt dann auch für den gesamten Sonntag.
    An Feiertagen dagegen wird es noch teurer. Die Schlüsseldienste verlangen dann einen Topzuschlag von 150 Prozent. Das Öffnen der Hautür kostet in diesen Fällen bis zu 114 Euro. Bei den Samstag-, Sonn- und Feiertagszuschlägen werden von seriösen Gutachtern und der Industrie- und Handelskammer (IHK) auch Zuschläge von 200 Prozent als akzeptabel angesehen.
    Die angegeben Werte beruhen auf einer stichprobenartigen Recherche von WISO.
    Keine Pauschalzuschläge
    Zuschläge dürfen nicht pauschal auf alle Posten der Rechnung, also auch auf die Materialkosten erhoben werden. Die Aufschläge dürfen sich nur auf den Lohn und die lohnabhängigen Kosten beziehen, die im Stundenverrechnungssatz und in den Wegekosten enthalten sind.
    WISO-Tipp
    Korrigieren Sie eine solche Rechnung. Zahlen Sie den prozentualen Zuschlag nur für die Lohn- und lohnabhängigen Kosten. Später können Sie den Betrag von einem Sachverständigen oder der Verbraucherzentrale prüfen lassen.

    Komplizierter wird es allerdings bei Türen mit Doppelpfalzen. Von Doppelpfalzen spricht man, wenn die Tür an den Rändern zwei Vertiefungen aufweist. Dann ist das Öffnen komplizierter, dauert länger und kostet mehr. Der Preis bewegt sich in der Regel zwischen 115 und 145 Euro.
    Fahrtkosten werden pauschal berechnet
    Unabhängig davon, wie lange es dauert und wie kompliziert die Notöffnung ist: Fahrtkosten kommen noch hinzu. Seriöse Schlüsseldienste rechnen nach Pauschalen ab. Für die Anfahrt gelten folgende Richtwerte:
    · bis zu zehn Kilometer kostet 11,80 Euro
    · bis zu 20 Kilometer kostet 14,75 Euro
    · bis zu 30 Kilometer kostet 17,70 Euro
    · bis zu 40 Kilometer kostet 23,60 Euro
    Auf alle genannten Preise kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.
    Kein Lohn bei provisorischer Arbeit
    Werden die Arbeiten nur provisorisch ausgeführt, man nicht zahlen. Das Landgericht Düsseldorf entschied, dass man sich eine derartige Klausel nicht gefallen lassen muss. Ein Elektronotdienst führte eine Reparatur nur provisorisch aus und wollte den vollen Lohn kassieren (Urteil vom 23.03.1988, Aktenzeichen: 12 O 292/87).
    WISO-Tipp
    In einem solchen Fall sollte man die Bezahlung verweigern und eine korrekte Ausführung verlangen.

    Spezialgerät muss zum Einsatz kommen
    Die Kosten für Spezialwerkzeuge und -gerätewagen sind nur zu zahlen, wenn im Einzelfall tatsächlich solche Geräte aus einem Spezialfahrzeug zum Einsatz kamen. Wird das Entgelt pauschal verlangt, unabhängig davon, ob das Gerät zum Einsatz kommt, ist dies unzulässig (Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart vom 06.05.1988, Aktenzeichen: 2 U 157/87).
    Wenn der Schlüsseldienst von Anfang an mehr verlangt als im Telefonat vereinbart oder wenn er zu spät kommt, sollte er wieder weggeschickt werden. Es besteht kein Anspruch auf Zahlung. Auch nicht für die Fahrtkosten, wenn für die gleiche Arbeit mehr verlangt wird, als vorher telefonisch vereinbart wurde.
    Vorsicht vor unzulässigen Klauseln
    Viele Schlüsseldienste lassen sich vor der Türöffnung einen Vertrag unterschreiben, in dem auch die Klausel aufgeführt ist, dass der Schlüsseldienst “wegen seiner ständigen Verfügbarkeit wesentlich höhere Preise als die allgemeinen verfügbaren Handwerker berechnen muss”. Diese Aussage ist der Sache nach nicht richtig und deutet auf Unseriosität hin.
    Hohe Vorauszahlungen, weite Haftungsausschlüsse, kurze Fristen für Reklamationen - die Geschäftsbedingungen von Schlüsseldiensten enthalten oft Tücken. Ein niedersächsischer Schlüsseldienst muss nach einer Klage des Verbraucherschutzvereins (VSV) jetzt seine Bedingungen überarbeiten: Das Oberlandesgericht Celle und das Landgericht Verden erklärten insgesamt gleich 13 Klauseln für unzulässig.
    Ausschluss der Minderung unzulässig
    Nach den beanstandeten Klauseln sollte der Kunde bei Mängeln lediglich ein Recht auf Nachbesserung haben. Zumindest für den Fall einer misslungenen Reparatur müsse dem Kunden das Recht eingeräumt werden, den Preis zu mindern oder den Vertrag rückgängig zu machen, entschied das OLG Celle.
    Und künftig muss der Schlüsseldienst auch darauf verzichten, schon bei der Bestellung eine Vorauszahlung in Höhe der Hälfte des Auftragswertes zu kassieren. (OLG Celle vom 20. Juli 2000, Aktenzeichen 13 U 16/00, rechtskräftig, LG Verden vom 13.12.1999, Aktenzeichen 4 O 312/99).
    [...]
    Thomas J. Kramer [Zitatende]

    Hier geht’s zum Originaltext

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